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OLG Hamm, 21.02.1997 - 10 UF 77/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 297
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 02.12.2019 - 9 UF 293/19
Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei …
8 Versorgungsanwartschaften, die durch während der Ehezeit für vor der Ehezeit liegende Zeiträume nachentrichtete freiwillige Beiträge erworben worden sind, sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (sogenanntes In-Prinzip , vgl. BGH…, Beschluss vom 19. August 1998 - XII ZB 121/96 -, juris, Rdnr. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. März 2003 - 16 UF 213/02 -, juris, Rdnr. 15; OLG Hamm, FamRZ 1998, 297, 297; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550, 1551, jew. m.w.N.). - BGH, 19.08.1998 - XII ZB 121/96
Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge …
Für den Fall der Nachentrichtung von Beiträgen gemäß § 282 SGB VI aufgrund einer sogenannten Heiratserstattung gemäß § 83 AVG a.F. ist keine Ausnahme zu machen (ebenso OLG Hamm FamRZ 1998, 297;… Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1587 Rdn. 40;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht 3. Aufl. § 1587 Rdn. 19). - OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während …
Der Senat folgt dabei der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Ansicht, dass auch Anwartschaften, die in der Ehezeit für voreheliche Zeiten durch freiwillig nachentrichtete Beiträge erworben werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 98, 297; OLG Nürnberg FamRZ 96, 1550, 1551). - OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 6 UF 5/00
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften aus einer …
Dieses sog. In-Prinzip findet grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn die Beitragsnachentrichtung erst zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Parteien bereits getrennt lebten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 297), oder wenn die Mittel zur Beitragsnachzahlung dem nachzahlenden Ehepartner darlehensweise zur Verfügung gestellt wurden (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1221).